20. Aus der Gründerzeit von Holtermoor

20. Aus der Gründerzeit von Holtermoor

Nach altem Brauch stand den Grundbesitzern in den ostfriesischen Geestdörfern in früherer Zeit das Recht zu, ihre Grundstücke soweit in das herrenlose Moor hinein zu verlängern, bis sie auf ein natürliches Hindernis oder eine Grenze trafen. Bis zum 18. Jahrhundert machten auch die ortsansässigen Bauern von Holte von diesem Aufstreckungsrecht Gebrauch und nahmen in dem südöstlich ihres Dorfes gelegenen „Holter Moor“ sogenannte Aufstreckungen in Gebrauch. Durch das 1765 vom Preußenkönig Friedrich II. erlassene Urbarmachungsedikt wurde das Aufstreckungsrecht jedoch außer Kraft gesetzt und große Hochmoorgebiete zu Staatsbesitz erklärt. Den Bauern sollten nur begrenzte Moorflächen verbleiben.
Als wenige Jahre später bei der Gründung des Rhauderfehn mit dem Hauptfehnkanal auch für das Holter Moor eine schiffbare Verbindung zur Leda geschaffen wurde, siedelten sich Einwohner aus Holte in der Nähe des neuen Kanals an. Der Erste, der im Januar 1769 diesen Schritt unternahm, hier Johann Hinrichs. Das von ihm erworbene Kolonat befindet sich an der Straße „Am Duvenmeer“ und wird noch heute bewirtschaftet. Hinrichs blieb nicht der Einzige. Schon 1791 waren 26 Kolonate ausgewiesen. Um ihr Anwesen vor dem vor dem in den Wintermonaten regelmäßig auftretenden Hochwasser zu schützen, bauten die Siedler ihre Häuser auf kleinen Warfen. Viele dieser erhöhten Hausstellen sind heute noch bewohnt. Andere mussten aufgegeben werden. Die alten, höher gelegenen Wohnplätze sind in der Niederung jedoch gut zu erkennen, da sie zumeist von hohen Bäumen eingefasst sind.