Sielacht Stickhausen in Leer

Sielacht Stickhausen in Leer

Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz (NWG) werden die oberirdischen Gewässer nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in drei sogenannte Ordnungen geteilt.
Gewässer I. Ordnung sind die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen.
Zur Kategorie der Gewässer II. Ordnung gehören die Gewässer mit überörtlicher Entwässerungsbedeutung.
Alle übrigen Gewässer, soweit sie denn mehr als ein Grundstück entwässern, werden als Gewässer III. Ordnungbezeichnet.
Gewässerunterhaltung, d.h. die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, ist eine öffentlich rechtliche Verbindlichkeit. Daher ist das gesamte Gebiet Niedersachsens überdeckt mit großräumigen und leistungsfähigen Gewässerunterhaltungsverbänden. Diese sind für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung und der dazugehörigen Anlagen, wie Schöpfwerke, Siele, Staue usw. zuständig.
Die Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Für ihre Arbeit gilt das Wasserverbandsgesetz und das Niedersächsische Wassergesetz.
Einer dieser Verbände ist die Sielacht Stickhausen.
Uber 50.000 Hektar groß ist das Verbandsgebiet. Es erstreckt sich über den Landkreis Leer und erfasst Teilgebiete der Landkreise Aurich, Wittmund, Emsland und
Cloppenburg. Vom Küstenkanal bei Bockhorsi bis zur Gemeinde Wiesmoor hat das Verbandsgebiet eine Ausdehnung von 43 Kilometern.
Weite Teile des Verbandsgebietes – insgesamt sind es mehr als 23.000 Hektar – liegen bis zu 0,5 Meter unter der Höhe des Meeresspiegels (NN) und können auf natürlichem Wege nicht entwässert werden. Hier ist die nach starken Regenfällen oft gewaltige Überlast des Binnenwassers ohne Pumpen nicht mehr zu bewältigen. 45 Schöpfwerke besorgen diese Arbeit. Ihre Förderleistung ist individuell auf die Größe des jeweiligen Einzugsgebietes abgestimmt und schwankt zwischen 0,4 m3/sec. und I3,6m3/sec.
Wie ein dicht gewebtes Spinnennetz ziehen sich die Kanäle, Sieltiefe, Vorfluter und Gräben durch das Verbandsgebiet. Insgesamt hat das aus Gewässern II. und III. Ordnung bestehende Entwässerungsnetz eine Länge von 1.200 Kilometern. Ohne ein solches Entwässe¬rungssystem würden auch heute noch weite Teile des Gebietes unter der drückenden Last der Wasserhypothek zu leiden haben. Es muss also ständig unterhalten werden.
Die für die Gewässerunterhaltung und den Betrieb der Schöpfwerke erforderlichen Aufwendungen müssen durch Beiträge von sämtlichen Grundstückseigentümern im Verbandsgebiet finanziert werden.
Mitarbeiter des Verbandes führen diese Unterhaltung mit eigens dafür konstruierten Spezialmaschinen durch.

(Quelle: Sielacht Stickhausen, Leer)