3. Inwieken

3. Inwieken

Inwieken sind Entwässerungskanäle, die direkt von einem Hauptkanal abzweigen. Sie sind schmaler und flacher als die eigentlichen Fehnkanäle. Über 200 Jahre waren sie für die Erschließung der lang gestreckten Moorgrundstücke unverzichtbar. Sie dienten der Entwässerung und wurden von den Siedlern gleichzeitig als Transportweg genutzt.
Seit der Gründung Ostrhauderfehns wurde das gesamte Moorgebiet in Kolonate (Parzellen) aufgeteilt und von der Fehn-Kompagnie an Siedler (Kolonisten) in Erbpacht vergeben. In den Erbpachtsverträgen waren Rechte und Pflichten der Vertragspartner genau geregelt, wobei den Siedlern umfangreiche Pflichten aufgebürdet wurden. So waren sie u.a. verpflichtet, die Inwieken in einem vorgegebenen Zeitraum fertig zu stellen und sie stets in einem sau¬beren und schiffbaren Zustand zu halten.
Auch die Anlage und Unterhaltung der Brücken über die Inwieken, der „Battenposten”, oblag den Erbpächtern. Der Bau solcher Brücken war jedoch ohne weitere technische Hilfsmittel von den Anliegern zu bewerkstelligen. Auf einem an beiden Ufern angebrachten Joch wurden in der Längsrichtung Balken und darüber quer zur Balkenlage lose Bretterbohlen verlegt. Wollte ein Torfschiff in eine Inwieke einfahren, wurden Bohlen und Balken einfach zur Seite geräumt. Die Tragfähigkeit dieser Brücke war allerdings gering. Für ein beladenes Pferdegespann war sie jedoch ausreichend bemessen.